Die Steuererklärung ist für viele Musiker ein unbeliebtes Thema. Ein gutes Verständnis für die Thematik bietet allerdings das Potential, viele Tausende Euro pro Jahr einzusparen. Das Wichtigste findest du hier, einfach nachvollziehbar, für dich zusammengefasst. Let’s go!
Inhalte
Die Grundlagen: Muss jeder Musiker Steuern zahlen?
Nein.
Das liegt daran, dass der Begriff “Musiker” ein sehr weit gefasster ist. Der Großteil der musizierenden Bevölkerung betreibt Musik nicht, um finanzielle Gewinne zu erzielen. Wer seine Musik nur hobbymäßig betreibt und damit kaum Geld verdient, muss auch nichts an das Finanzamt abgeben. Hierbei gibt es allerdings exakte vom Staat definierte Grenzen, auf die später im Artikel eingegangen wird.
Sobald die musikalischen Tätigkeiten allerdings gewisse Einkommensgrenzen überschreiten, gilt, dass der ermittelte Gewinn dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet wird. Ab diesem Moment ist eine genaue Buchhaltung zu führen und daraus berechnet sich die, an das Finanzamt zu zahlende, Steuerlast.
Da es unterschiedliche Steuern, unterschiedliche Dienstverhältnisse, unterschiedliche Grenzwerte und zu berücksichtigende Faktoren gibt, können Musiker zurecht auch mal den Überblick darüber verlieren, wie viel denn nun tatsächlich zu bezahlen ist. Das kann sehr frustrierend sein.
Dieser Blog-Artikel dient dazu, dir einen umfassenden Überblick zu verschaffen, damit du bestimmt alles richtig machst und finanziell das meiste aus deinem hart verdienten Geld herausholen kannst.
Pro-Tipp: Dieser Blog ersetzt keine professionelle Beratung!
Steuerliche Angelegenheiten können individuell stark variieren, weshalb empfohlen wird, gelernte Steuerberater zu konsultieren. Nutze diesen Blog aber gerne für ein erstes Eintauchen in die Thematik und verwende die darin angebotenen Ressourcen, wie die vorhandenen Beispiele, die Übersichtstabellen und die Kontakte zu passenden Steuerberatern.
Der große Unterschied: Angestellt VS Selbständig
Wer professionell Musik macht, kann das entweder in einem üblichen Angestelltenverhältnis oder als selbständiger Künstler tun. Beide Arbeitsverhältnisse haben ihre jeweiligen Vor- und Nachteile, die sich auch in der Art und Weise niederschlagen, wie die Steuerlast an den Staat abzuführen ist.
- Angestellt als Musiker
Viele Musiker erbringen ihre künstlerische Dienstleistung dauerhaft für einen bestimmten Arbeitgeber. Ein gutes Beispiel hierfür sind Orchestermusiker, die zwar unterschiedliches Publikum bespielen und in wechselnden Konzert-Locations auftreten, aber dennoch nur einen laufenden (oftmals unbefristeten) Dienstvertrag haben.
✅ Automatische Steuerabfuhr: Wer angestellt ist, erhält sein regelmäßiges Gehalt bereits Netto auf sein Girokonto ausgezahlt. Das bedeutet, dass alle abzuführenden Steuerlasten (und weitere Abgaben) bereits vor der Gehaltszahlung an das Finanzamt abgeführt wurden. - Selbständig als Musiker
Einige Artists bieten ihre Dienstleistungen als selbständige Musiker an. Sie schreiben dafür Honorarnoten an jeden, der die Dienstleistung in Anspruch nimmt, zum Beispiel Agenturen für Musiker, Veranstalter, Tonstudio-Betreiber oder vergleichbare Auftraggeber.
Sofern diese Personen steuerrechtliche Einkünfte erzielen, fallen sie in Österreich laut WKO unter die Kategorie “neue Selbständige”. Dieser Status ist steuerrechtlich und versicherungstechnisch relevant, wobei in diesem Blogbeitrag rein die steuerrelevante Seite beleuchtet wird, da ansonsten der Rahmen gesprengt würde.
✅ Einnahmen – Ausgabenrechnung zur Steuerabfuhr: Neue Selbständige haben die Pflicht, dem Finanzamt einmal jährlich klar zu belegen, welche betrieblich relevanten Umsätze (Konzertgagen, Studiogagen, Unterrichtsentgelte, Tantiemen, etc.) sie erwirtschaften und welche Ausgaben sie tätigen, um den musikalischen Betrieb aufrecht zu halten..
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Selbständige Künstler erhalten die Bezahlung durch ihre Kunden und müssen davon noch im Anschluss Abgaben, wie die anfallende Steuerlast, bezahlen. Davor haben selbständige Künstler allerdings noch Möglichkeiten, diese Steuerlast zu reduzieren.
Das ist gleichzeitig einer der großen Vorteile, den selbständige Musiker haben. Sie bekommen zuerst das gesamte Geld von ihren Kunden, können dann betriebliche Ausgaben tätigen und erst im Anschluss wird die Steuer berechnet. Man nennt diesen Grundsatz: Das Nettoprinzip.
Das Nettoprinzip: Du kannst deine Ausgaben absetzen!
Ein weit verbreitetes Missverständnis im Rahmen der Steuererklärung ist, dass Musiker ihre gesamten Einnahmen versteuern müssen. Das ist aber nicht korrekt.
Bevor Musiker ihre Einnahmen versteuern, können sie dem Finanzamt noch belegen, welche Ausgaben erforderlich waren, um die betrieblichen Einnahmen durch Konzertgagen, Tonstudioaufträge, Tantiemen oder dergleichen zu erwirtschaften.
Diese Ausgaben können vom Gesamtumsatz abgezogen werden und reduzieren das zu versteuernde Einkommen um eben diesen Betrag. Wichtig ist hierbei, dass die Ausgaben tatsächlich betrieblicher Natur und nicht etwa für privates Vergnügen angefallen sind. Die tatsächliche Rechnung sieht also so aus:
Pro-Tipp: Unterschätze die Steuer und deine Möglichkeiten nicht!
Eine der höchsten Ausgaben, die Menschen auf regelmäßiger Basis tätigen, sind tatsächlich die steuerlichen Belastungen. Genau deshalb ist es wichtig, dass du auf diesem Gebiet bewandert bist, eine korrekte Einnahmen-Ausgaben Rechnung führst und gegebenenfalls einen guten Steuerberater für Musiker zur Hand hast.
Genau deshalb ist das steuerliche Thema derart relevant für Musiker: Wer es durch eine finanziell intelligente Ausgabenstruktur und sinnvolle Investitionen schafft, eine der größten finanziellen Belastungen zu reduzieren, kann sich ein Leben als Musiker deutlich leichter leisten, als wenn dies nicht der Fall ist.
Die Einkommensteuer (ESt.)
Diese Steuer ist von jeder Person zu bezahlen, die
✅ ein Einkommen in Österreich bezieht,
✅ welches das jährliche “Existenzminimum” von € 12.816,- (im Jahr 2024) übersteigt.
Um die Höhe der abzuführenden Einkommensteuer zu berechnen, werden verschiedene Einkommensquellen zusammengezählt:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte, wie etwa Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen
Musiker erzielen Einkünfte im Regelfall selbständige Arbeit in Form des Anbietens ihrer musikalischen Dienstleistungen. Die meisten arbeiten aus Gründen der finanziellen Absicherung zusätzlich in einem Angestelltenverhältnis (nichtselbständige Arbeit).
Bei dem ein oder anderen Musiker kommen eventuell noch weitere der oben genannten Einkommensquellen dazu. Vor allem Künstler, die stabile und hohe Einkommen erzielen, tun dies üblicherweise aus mehreren Einkommensquellen für Musiker.
Von der Summe aller Einkünfte können Musiker noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abziehen, um die Einkommensteuerlast zu reduzieren. Mehr Informationen findest du HIER.
Nur der in der Jahresbilanz tatsächlich ermittelte Jahresgewinn muss nach einem progressiven Stufensystem versteuert werden.
Die Umsatzsteuer (USt.)
Die Umsatzsteuer ist ein sehr komplexes Thema, das stark vom individuellen Fall abhängig ist. Es sollte jedenfalls mit einem Steuerberater erörtert werden, bevor wesentliche Entscheidungen seitens des Musikers getroffen werden. Um die Übersicht in diesem Blogpost zur steuerlichen Seite des Musikerlebens zu wahren, werde ich dennoch auf wesentliche Eckpunkte eingehen.
Üblicherweise müssen Unternehmer (auch Musiker sind Unternehmer) für Waren und Dienstleistungen Umsatzsteuer bezahlen. Die Umsatzsteuer wird auch als “Mehrwertsteuer” bezeichnet und wird von Kunden eingehoben, um anschließend an das Finanzamt abgeführt zu werden.
Die WKO bietet eine Detailübersicht zu den Umsatzsteuersätzen
Es gibt unterschiedliche Steuersätze, die sich bei der Umsatzsteuer nach bestimmten Waren- und Dienstleistungskategorien richten und die zwischen 10% und 20% liegen.
Müssen Musiker Umsatzsteuer zahlen?
Umsatzsteuerpflichtig sind nur Musiker, die einen jährlichen Gesamtnettoumsatz von € 35.000 erwirtschaften. Davor ist man grundsätzlich von der Umsatzsteuer durch die sogenannte “Kleinunternehmerregelung” befreit, es sei denn, der Musiker entscheidet sich zu einem Opt-In, das unter bestimmten individuellen Voraussetzungen auch Vorteile haben kann.
Mehr Informationen zur Umsatzsteuer, zur Kleinunternehmerregelung und passende Beispiele findest du im nachfolgenden Abschnitt.
Welche wichtigen Grenzwerte sind zu beachten?
Musiker, die finanziell intelligent agieren möchten, sollten stets wissen, welche Grenzwerte im Rahmen der Steuer zu beachten sind. Es muss nämlich nicht jeder verdiente Cent automatisch versteuert werden, wenn gewisse Schwellen legal unterlaufen werden.
Ein derartiges finanzielles Wissen ermöglicht es dir, sinnvolle Entscheidungen zu treffen und von Anfang an einen guten Umgang mit Geld im Rahmen deiner musikalischen Beschäftigung zu pflegen.
Es ist dabei egal, ob du im Musikbusiness Instrumentalist, Sänger, Produzent, Songwriter oder sonstwas bist. Folgende Grenzwerte solltest du kennen, beachten und sinnvoll für dich nutzen:
Grenze für steuerfreien Zuverdienst
für Musiker MIT Dienstverhältnis
maximale steuerfreie
Nebenverdienstgrenze für Erwerbstätige
💡Beispiel: Du bist Musiklehrer in einem Angestelltenverhältnis bei der Stadt Wien. Mit dieser Einnahme bestreitest du deinen Lebensunterhalt. Neben deiner Unterrichtstätigkeit bist du an vier Wochenenden im Sommer als Musiker für Hochzeiten gebucht. Du trittst dort auf um jeweils € 300 pro Gig, für einen gesamten zusätzlichen Umsatz von € 1200 pro Jahr.
Da du, um diese Tätigkeiten durchzuführen, auch € 500 an Ausgaben produzierst (z.B.: Fahrtkosten, Instrumentenservice, Übernachtungen, …), bleibt dir ein Gewinn von € 700 übrig. Dieser Betrag liegt unterhalb der Nebenverdienstgrenze für Erwerbstätige und muss daher weder versteuert, noch der Finanzbehörde bekannt gegeben werden.
Grenze für steuerfreien Jahresgewinn
für freischaffende Musiker = OHNE Dienstverhältnis
maximale steuerfreie Verdienstgrenze
für Musiker ohne Dienstverhältnis
💡Beispiel: Du bist als Musiker in keinem Angestelltenverhältnis, sondern lebst rein von deinen selbständigen musikalischen Tätigkeiten. Du spielst Konzerte, machst Studio- Jobs für Produzenten und Newcomer und erhältst Tantiemen für von dir geschriebene geschützte Songs.
Dein Jahresumsatz liegt z.B. bei € 31.000 und du produzierst Ausgaben (z.B.: Fahrtkosten, Instrumente kaufen, Übernachtungen, Studiokosten, Proberaummiete, Musikunterricht, Marketing, …) in Höhe von € 19.000. Dir bleibt ein Jahresgewinn von € 12.000. Da dieser Gewinn unterhalb des sogenannten Steuerfreibetrags von € 12.816 liegt, musst du keine Steuern an das Finanzamt bezahlen.
Grenze betreffend die “Kleinunternehmerregelung” (USt.)
für Musiker die keine Umsatzsteuer verrechnen möchten
maximale steuerfreie Gesamtumsatz-Grenze
für eine Befreiung der Umsatzsteuer
💡Beispiel: Du bist Musiker und nimmst durch deine musikalischen Tätigkeiten (Konzerte, Studiojobs, Tantiemen, Produktverkäufe, …) im Abrechnungsjahr € 32.000 netto ein.
Da dein Gesamtumsatz unterhalb der Grenze von € 35.000 liegt, kannst du von der “Kleinunternehmerregelung” Gebrauch machen und bist automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Es ist dann weder möglich, eine Umsatzsteuer an deine Kunden zu verrechnen, noch diese deinerseits an die Steuerbehörde abzuführen.
Für viele Musiker ist das ein Vorteil, aber tatsächlich nicht für alle. Für Detailfragen und ob ein freiwilliges Opt-In zur Umsatzsteuer in deinem Fall sinnvoll ist, sollte jedenfalls ein Steuerberater konsultiert werden.
Du findest untenstehend eine Liste mit Empfehlungen zu Steuerberatern, die eine Spezialisierung auf Musiker haben.
Grenzen der progressiven Einkommensteuer-Stufen
für Musiker, die mehr verdienen
als das steuerfreie Existenzminimum (siehe oben)
💡Beispiel: Du verdienst als Musiker ein jährliches Einkommen von € 57.713. Um diesen Verdienst zu ermöglichen, musst du auch Ausgaben in Höhe von € 15.000 tätigen. Dein Jahresgewinn ergibt daher € 42.713. Dieser Betrag ist einkommensteuerpflichtig und wird folgendermaßen versteuert:
- Für die ersten € 12.816 (Existenzminimum – siehe oben) bezahlst du 0%, also € 0 Steuer.
- Für den Betrag von € 12.817 bis € 20.818 bezahlst du 20%, also € 1600,20 Steuern.
- Für den Betrag von € 20.819 bis € 34.513 bezahlst du 30%, also € 4180,20 Steuern.
- Für den Betrag von € 34.514 bis € 42.713 bezahlst du 40%, also € 3279,60 Steuern.
Fazit: Auf deinen Gesamtgewinn von € 42.713 fällt eine Einkommensteuerlast in Höhe von € 9060 an.
Die größten Steuer-Irrtümer
Leider sind gerade unter Künstlern viele Irrtümer und Mythen im Sinne der Steuer weit verbreitet. Die falschen Glaubenssätze sorgen oft dafür, dass Musiker falsche Entscheidungen treffen und ihr Geld unnötig verbraten, weil sie dadurch zum Beispiel steuerliche Ersparnisse erhoffen, die defakto keine sind.
Dies größten Steuer-Irrtümer werden verursacht durch:
- falsches steuerliches Grundlagenwissen
- unzureichendes mathematisch-situatives Denken
- fehlende gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge
- unzureichenden Informationsquellen
- und eine schlechte Einschätzung des individuellen Falles
Um diesen Artikel nicht zu sprengen, habe ich die 5 größten Steuer-Irrtümer in einem weiteren Blogpost übersichtlich für dich aufgeschlüsselt. Damit du nicht in dieselben Fallen tappst, wie so viele andere.
Selbst versteuern oder Steuerberater bezahlen?
Viele Wege führen nach Rom. Tatsächlich hat der Entschluss in dieser Fragestellung Vor – und Nachteile, die du im Individualfall abwägen solltest.
- Selbst versteuern: Ein Vorteil hiervon liegt in der potentiellen Kostenersparnis. Ein guter Steuerberater kostet Geld, das viele Musiker dringend benötigen.
Zu bedenken gilt hierbei, dass ohne einen Steuerberater ein höherer Zeitaufwand für die Steuererklärung zu betreiben ist und es im Zweifelsfall auch keinen Professionisten gibt, der dir mit Rat und Tat bei deinen Finanzen zur Seite steht. - Steuerberater bezahlen: Durch die Expertise des Steuerberaters wird gut verdienenden Musikern im Regelfall ermöglicht, signifikante Geldbeträge durch eine fehlerfreie Anwendung der Steuergesetze einzusparen.
Viele Musiker halten sich auch besser an steuerliche Fristen und Abgabetermine, wenn sie eine Vertrauensperson haben, die sie daran erinnert. Dieses Service ist natürlich auch mit direkten Kosten verbunden.
Egal, für welchen Weg du dich entscheidest: Du kommst nicht drum herum, dir ein gewisses Grundlagenwissen im Sinne der Steuer für Musiker anzueignen. Auch dein Steuerberater benötigt von dir eine aufbereitete Einnahmen – Ausgabenrechnung. Um diese zu erstellen, sind fundamentale Kenntnisse über die steuerlichen Möglichkeiten erforderlich.
📚Buchtipp: Du findest in der Buchserie “Der erfolgreiche Musiker – Die Kollektion” eine gute Aufbereitung der wesentlichen Eckpunkte in Bezug auf die Steuer im künstlerischen Bereich. Durch die teilweise unterhaltsame Darstellung des komplexen Themengebietes fällt es vielen Musikern leichter, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Top 3 Empfehlungen: Steuerberater für Musiker
Wichtige Begriffsdefinitionen: Glossar
Anbei findest du eine Aufstellung der Bedeutung der wichtigsten Begriffe in diesem Blogpost zur Steuer für Musiker, um sicherzustellen, dass du den Inhalt gut nachvollziehen und anwenden kannst.
In alphabetischer Reihenfolge:
- Absetzen (steuerlich): Bezieht sich auf die Möglichkeit, betriebliche Ausgaben vom Gesamtumsatz abzuziehen, um die persönliche Steuerlast zu minimieren.
- Brutto: Zahlungen vor Abzug von Steuern und Abgaben.
- Existenzminimum: Ein staatlich festgesetzte Jahresverdienst-Höchstsumme, die stets steuerfrei ist.
- Gewinn: Jener Betrag, der das zu versteuernde Einkommen bildet. Er ergibt sich aus den Gesamteinnahmen minus den betrieblichen Ausgaben.
- Kleinunternehmerregelung: Gesetzliche Grundlage, die es Betrieben mit einem Jahresumsatz von weniger als € 35.000 ermöglicht, keine Umsatzsteuer zu bezahlen.
- Netto: Zahlungen nach Abzug von Steuern und Abgaben.
- Progressiv (Steuerstufen): In einem bestimmten Verhältnis fortlaufend steigende Abgabenhöhen.
- Steuer: Anteil des Verdienstes oder Vermögens, der an den Staat abgeführt werden muss.
- Steuerberater: Berufsgruppe, die sich auf die Beratungen in steuerlichen Themen spezialisiert hat.
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FAQ: Steuern für Musiker
- Muss ich als Musiker Steuern zahlen?
Musiker müssen dann Steuern bezahlen, wenn sie gewisse Einkommensgrenzen überschreiten. Hierfür spielen viele Faktoren eine Rolle. Wesentliche Aspekte sind in diesem Blogpost im Kapitel “Welche wichtigen Grenzwerte sind zu beachten” angeführt. - Werden angestellte Musiker und selbständige Musiker unterschiedlich besteuert?
Jein. Grundsätzlich gilt für beide das gleiche Steuersystem. Die individuellen Fälle unterscheiden sich aber, wodurch unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Geltung kommen. Im Zweifelsfall sollte hierbei jedenfalls ein Steuerberater konsultiert werden. - Welche Einkünfte müssen als Musiker versteuert werden?
Grundsätzlich werden alle Einkünfte zusammengerechnet und in einen Pot geworfen. Egal ob diese durch Auftrittsgagen, Studiojobs, Unterrichtstätigkeiten, Tantiemen oder auch durch den Verkauf von Merchandise und Tonträgern erwirtschaftet werden. Aus diesen Einkünften wird abzüglich der betrieblichen Ausgaben der Gewinn ermittelt. Dieser ist zu versteuern. - Wie sollte ich als Musiker eine Steuererklärung machen?
Grundlage für deine Steuererklärung ist deine Einnahmen – Ausgabenrechnung. Hier findest du einen kostenlosen Download für eine beispielhafte Einnahmen – Ausgaben – Tabelle. Die Inhalte deiner Tabelle kannst du dann mit einem Steuerprogramm oder einer Steuerapp alleine verarbeiten, oder an deinen Steuerberater weitersenden. - Kann ich Ausgaben für Musikinstrumente von der Steuer absetzen?
Sofern diese Instrumente betrieblich relevant sind, ja. - Welche buchhalterischen Pflichten haben Musiker?
Sobald du durch die Einnahmen im Rahmen deiner musikalischen Tätigkeiten einkommensteuerpflichtig bist, musst du dem Finanzamt durch eine geeignete Einnahmen-Ausgabenrechnung klar belegen können, wie viel Einnahmen und Ausgaben du in welchem Zeitraum und für welche Tätigkeiten produziert hast. - Gibt es Steuerberater, die auf Musiker spezialisiert sind?
Ja. Etwas weiter oben wurden gleich vier Empfehlungen für Steuerberater in Österreich ausgesprochen. - Ich trete öfters im Ausland auf. Wo zahle ich meine Steuer?
Österreich hat mit rund 90 anderen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen, die derartige Fälle regeln. Üblicherweise hat dasjenige Land Anspruch auf Besteuerung, in dem der Auftritt stattfindet, aber hierbei gibt es viele zu bedenkende Nuancen. Nähere Informationen findest du hier und im Zweifelsfall solltest du einen Steuerberater konsultieren. - Ich habe die Einzahlunfsfrist für meine Steuern verpasst. Was passiert jetzt?
Setze dich mit dem Finanzamt und/oder deinem Steuerberater proaktiv in Verbindung. Es ist möglich, dass du eine Pönale ausfasst, aber möglicherweise kannst du auch eine Einigung im Sinne einer Nachfrist oder einer gestundeten Zahlung erreichen. Kümmere dich jedenfalls darum. Üblicherweis hilft das gröberen Schaden zu vermeiden. - Ich habe den gesamten Blogbeitrag gelesen. Ersetzt das einen Steuerberater?
Nein. Bei weitem nicht.
Fazit
Die Steuererklärung ist für Musiker ein umfangreiches Thema, das allerdings einen sehr großen Einfluss auf das finanzielle Wohlbefinden hat. Je nach Arbeitsverhältnis, Einkommen und weiteren Gegebenheiten, gibt es unterschiedliche zur Anwendung kommende Regeln, was die Sache zusätzlich erschwert.
Gerade deshalb tappen viele Musiker in steuerliche Fallen, die oftmals aus mangelndem Verständnis gegenüber der Materie bestehen. Das kann aber zu gravierenden finanziellen Schäden führen, da die steuerlichen Abgaben bei gutverdienenden Musiker häufig zu den größten Ausgabenposten zählen. Umso mehr ist hierbei aber durch strukturelles Wissen einsparbar.
Es gibt spezifische Lektüre für Musikschaffende, die Artists einen guten Überblick verschafft, inklusive wertvoller Ratschlägen aus der Praxis und direkt downloadbaren Tabellen. Wer sich als Künstler auch finanziell auf professionelle Beine stellen möchte, sollte dennoch in Betracht ziehen, auch einen spezialisierten Steuerberater zu konsultieren, der im individuellen Fall fundierte Auskunft geben kann.
Music 4 ever,
Emi